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Liefer- und Zahlungsbedingungen

1. Für sämtliche Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich unsere nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Regelungen abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender und von unseren AGB abweichender Bedingungen die Bestellung vorbehaltslos vollziehen.

2. Unsere Warenverkäufe erfolgen, sofern nicht anders vereinbart, ab unserem Lagerhaus. Der Käufer hat uns gegenüber dafür einzustehen, dass von dem Zeitpunkt an, in dem die Ware von uns zur Verfügung gestellt wurde, sämtliche mit der Ware zusammenhängenden Zoll-, Transport-, Steuer- und sonstigen verwaltungsbehördlichen Vorschriften erfüllt werden, soweit die Erfüllung solcher Vorschriften zu seinen Pflichten gehört. Bei Nichterfüllung hat uns der Käufer, ungeachtet eines Verschuldens seinerseits, von allen hieraus entstehenden Verpflichtungen freizuhalten.

3. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und bis zur Befriedigung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer entstehender gegenwärtiger und zukünftiger Forderungen in unserem Eigentum. Dieser Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf den anerkannten Saldo, soweit wir Forderungen gegenüber dem Käufer in laufenden Rechnungen (Kontokorrent) buchen.

3 a) Der Käufer ist berechtigt, die Ware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu verarbeiten. Soweit durch die Verarbeitung das Eigentum an der Ware untergeht, überträgt uns der Käufer schon jetzt zur Sicherung unserer Ansprüche aus dem Eigentumsvorbehalt das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungswert zzgl. Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen.

3 b) Der Käufer ist berechtigt, die Ware bzw. die durch die Verarbeitung entstehende Sache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Käufer nicht berechtigt. Wir können die Berechtigung zur Weiterveräußerung widerrufen, wenn der Käufer sich vertragswidrig verhält, insbesondere in Zahlungsverzug gerät und/oder seine Zahlungen einstellt, über sein Vermögen der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder der Käufer die eidesstattliche Versicherung über seine Vermögensverhältnisse abgeben muss.

3 c) Der Käufer tritt hiermit seine sämtlichen Ansprüche aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware ab. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung vom Verkäufer veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Veräußerung nur in Höhe des Rechnungswertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware. Wir nehmen diese Abtretung an.

Der Käufer ist weiterhin ermächtigt und verpflichtet, die Einziehung dieser Forderung vorzunehmen, ohne dass hierdurch unsere Befugnis zur Einziehung berührt wird. Wir verpflichten uns jedoch, von der Forderungseinziehung solange abzusehen, als kein Grund eintritt, der uns gemäß Ziff. 3 b) zum Widerruf der Weiterveräußerungsermächtigung berechtigt. Der Käufer ist in dem Fall verpflichtet, uns auf Verlangen seine jeweiligen Abnehmer aus der Weiterveräußerung zu benennen und alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen.

3 d) Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.

4. Unsere Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Zur Aufrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen ist der Käufer nur berechtigt, wenn diese rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zum Zurückbehaltungsrecht ist er insoweit befugt, als sein nach vorstehender Maßgabe bestehender Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

5. Gewährleistungsansprüche des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Mängel sind unverzüglich nach deren Feststellbarkeit spezifiziert und schriftlich anzuzeigen. Wird bezüglich der Mängelrüge nicht sofort eine gütliche Regelung erreicht, hat der Käufer schnellstmöglich durch einen mit uns abgestimmten Sachverständigen eine Begutachtung der Ware zu veranlassen, bei der uns bzw. einem Vertreter von uns Gelegenheit zur Teilnahme einzuräumen ist. Die Kosten der sachverständigen Begutachtung sind bei ungerechtfertigter Rüge vom Käufer zu tragen.
Soweit dem Käufer nach den gesetzlichen Bestimmungen ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auf Ersatz des vertragstypischen und voraussehbaren Schadens begrenzt. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für vorsätzliche Vertragsverletzungen, für Körper- und Gesundheitsschäden und für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

6. Sofern nach den gesetzlichen Bestimmungen eine Haftung für den Lieferverzug eintritt und dieser nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Haftung für den Verzugsschaden auf den vertragstypischen und voraussehbaren Schaden begrenzt. Weitere von Gesetzes wegen bestehende Ansprüche und Rechte des Käufers bleiben diesem vorbehalten.

7. Können wir aus Gründen höherer Gewalt, wozu auch Streiks, Boykotts, Stürme auf See, Maschinenausfall, Einflüsse aus Kriegshandlungen usw. zählen, unseren Lieferverpflichtungen nicht nachkommen, so können beide Teile vom Vertrag zurücktreten. Irgendwelche Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

8. Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Hamburg. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Geschäftssitz zu verklagen. Für die Lieferung unserer Waren gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.


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